Ihre Ansprechpartner
Finden Sie den passenden Ansprechpartner für den Bereich Financial Lines.
Zögern Sie nicht, uns anzurufen oder eine Nachricht über das Kontaktformular zu hinterlassen
– wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.
Individuelle Absicherung für Unternehmen jeder Größe –
vom Start-up bis zum Konzern
Komplexe Risiken erfordern spezialisierte Lösungen. Mit unseren Financial-Lines-Versicherungen schützen Sie Ihr Unternehmen gezielt vor finanziellen Schäden und Haftungsrisiken.
Unsere Schwerpunkte:
Was bedeutet „Financial Lines“?
„Financial Lines“ steht für moderne Versicherungslösungen zum Schutz vor echten Vermögensschäden. Gemeint sind finanzielle Verluste, die nicht durch Personen- oder Sachschäden, sondern z. B. durch Fehlentscheidungen, Beratungsfehler oder Cybervorfälle entstehen. Diese Risiken sind oft existenzbedrohend – und werden von klassischen Versicherungen nicht abgedeckt. Genau hier setzen Financial Lines an. Personen- oder Sachschäden ergänzen in Form der Betriebshaftpflicht sinnvoll ein Deckungskonzept.
Die als Anglizismus inzwischen auch in Deutschland geläufige Bezeichnung „Financial Lines“ setzt sich zusammen aus den Begriffen „financial loss“ (Vermögensschäden) und „insurance lines“ (Versicherungssparten).
Maßgeschneiderter Schutz für Ihr Unternehmen – individuell, transparent und zuverlässig.
Ob Vermögensschadenhaftpflicht, Cyber-Versicherung oder Directors & Officers (D&O), wir bieten maßgeschneiderte, aber auch einfache, standardisierte Lösungen für Ihre Anforderungen. Sprechen Sie uns jederzeit telefonisch oder über unser Kontaktformular an – wir beraten Sie persönlich und finden die optimale Lösung für Sie und Ihre Kunden.
Die klassische Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine Berufshaftpflichtversicherung für alle Personen und Unternehmen, bei denen ein Fehler echte Vermögensschäden zur Folge hat.
Neben den Berufen mit Pflichtversicherungen, wie z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater, Berufsbetreuer oder Hausverwalter, betrifft dies hauptsächlich Selbständige und freiberuflich Tätige aus dem Dienstleistungssektor. Diese werden aus beruflichen Gründen beratend, begutachtend, prüfend, verwaltend, vollstreckend oder aufsichtsführend für andere tätig.
Dazu zählen beispielsweise Unternehmensberater, Büroservices, Werbe- und Marketingagenturen, Unternehmen in der IT-Branche, Testamentsvollstrecker, Zollagenturen, Immobilienmakler, Übersetzer oder Gutachter.
Auch Vereine fallen in diesen Bereich.
Ebenso umfasst dies moderne Tätigkeitsfelder im Social-Media-Bereich, wie Influencer, Blogger und YouTuber.Häufig beinhaltet der Versicherungsschutz auch bestimmte Eigenschäden, von denen der Versicherungsnehmer selbst betroffen sein kann.
Die Cyber-Versicherung schützt Unternehmen vor den finanziellen Folgen von Cyberangriffen, Datenverlust, Hackerangriffen und IT-Sicherheitsvorfällen.
Sie übernimmt Kosten für die Wiederherstellung von Daten, Betriebsunterbrechungen, IT-Forensik, Krisenkommunikation sowie mögliche Schadenersatzforderungen Dritter. Damit deckt sie sowohl Ansprüche Dritter als auch – und insbesondere – Eigenschäden des Unternehmens ab.
Aus diesem Grund wird die Cyberversicherung häufig auch als digitale Feuerversicherung bezeichnet. Gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung ist sie ein wichtiger Baustein, um sich gegen digitale Risiken mit potenziell katastrophalen finanziellen Folgen abzusichern.
Neben der reinen Kostenübernahme bietet die Versicherung vor allem sofortige 24/7-Hilfe. Versicherte erhalten direkten Zugang zu IT-Forensikern sowie zu spezialisierten Anwälten und PR-Experten, die Vorfälle analysieren, Schäden begrenzen und bei rechtlichen sowie kommunikativen Maßnahmen unterstützen.
Der Versicherungsnehmer sollte daher alle Unterlagen zur Cyberversicherung, inklusive der Telefonnummern der zuständigen 24/7-Hotline, in haptischer Form an sicheren und den Führungskräften bekannten Orten aufbewahren. So ist sichergestellt, dass die richtige Hotline jederzeit schnell in Anspruch genommen werden kann.
Versicherungsnehmer bei der D&O ist in den meisten Fällen das Unternehmen als juristische Person, dass seine Organe, leitenden Angestellten und weitere bezeichnete versicherte Personen gegen die Inanspruchnahme für einen verschuldeten Vermögensschaden absichert.
Der weit überwiegende Teil der D&O-Schadenfälle wird dadurch ausgelöst, dass die Versicherungsnehmerin/das Unternehmen seine eigenen Organe oder Führungskräfte/die versicherten Personen wegen eines Vermögensschadens, der durch eine unterstellte Pflichtverletzung entstanden ist, in Anspruch nimmt und Schadenersatz verlangt. D. h. aufgrund der besonderen Konstellation, unterstützt die Versicherungsgesellschaft ausschließlich die versicherte Person (Organ/Führungskraft) und wird zunächst versuchen, den Anspruch der Versicherungsnehmerin (die Gesellschaft) abzuwehren. In einem Schadenfall stehen die Rechte aus der D&O-Versicherung also nur den versicherten Personen zu. Damit bezahlt das Unternehmen eine Versicherung, die im Versicherungsfall die Organe/FK unterstützt, die Ansprüche der Gesellschaft gegen seine Organe/FK abzuwehren. Die Versicherung handelt also zunächst gegen die Interessen der Gesellschaft als Versicherungsnehmer.
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